Veröffentlichungspflichten.
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Veröffentlichungspflichten
Die AVBFernwärmeV und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV) verpflichtet uns bei Verträgen über die Versorgung mit Wärme oder Kälte zur Bereitstellung von Informationen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, dann sprechen Sie uns bitte einfach an – unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern.